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BGH 4 StR 577/14 – Urteil vom 21. Mai 2015 (LG Bielefeld)

Der BGH hat in einem Urteil entschieden, dass eine Gesamtwürdigung erforderlich ist: „Hat der Angeklagte Angaben gemacht, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine (ausreichenden) Beweise gibt, sind diese in die Gesamtwürdigung des Beweisergebnisses einzubeziehen und nicht ohne weiteres als unwiderlegt dem Urteil zu Grunde zu legen.“ (Quelle: Rechtslupe.de). Rechtsanwalt Wolfgang Zeitler war als Anwalt des Angeklagten Y. an dem Verfahren beteiligt und erreichte eine Freisprechung und eine Entschädigungsentscheidung wegen erlittener Untersuchungshaft für seinen Mandanten. Mehr Infos sind auf HRR-Strafrecht.de verfügbar: BGH 4 Str 577/14 – Urteil vom 21. Mai 2015 (LG Bielefeld)