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Wollen Sie jemanden in der Untersuchungshaft besuchen, benötigen Sie eine Besuchserlaubnis. Um diese zu erhalten gehen Sie wie folgt vor: Schritt 1: Justizvollzugsanstalt anrufen Rufen Sie in der Justizvollzugsanstalt an und lassen sich mit der Vollzugsgeschäftstelle verbinden. Dort erfragen Sie bei welcher Behörde (Gericht oder Staatsanwaltschaft) Sie die Besuchserlaubnis erhalten. Fragen Sie nach dem
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